"Für den 1. Eindruck gibt es keine zweite Chance"

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Das Verhalten nach dem Bewerbungsversand





Wie verhalte ich mich, wenn es zu keiner Reaktion kommt?

Das Nachfragen vor Ablauf einer Anstandsfrist von ein paar Wochen wird im allgemeinen als eher aufdringlich gewertet und somit meist negativ interpretiert.

Sollten Sie jedoch auch nach ein paar Wochen noch keine Nachricht bezüglich Ihrer Bewerbung erhalten haben, empfiehlt es sich, nochmals kurz per E-Mail oder Telefon nach dem Stand Ihrer Bewerbung zu forschen. Sollte sich hierbei der Sachverhalt nicht aufklären lassen, ist wohl davon auszugehen, daß man Ihrer Bewerbung keinerlei Bedeutung zukommen läßt.



Wie verhalte ich mich, wenn es zu einer Absage kommt?

Im Falle einer Absage sollten Sie auf die Antwortdauer der Absage sowie auf den Stil und Aufwand des Absageschreibens achten, denn hieraus läßt sich erkennen, ob sich ein sogenannter „Absage-Antwortbrief“, in dem Sie nochmals Ihre Fähigkeiten für die ausgeschriebene Position und Ihr Bedauern über die Absage zum Ausdruck bringen, zu verfassen lohnt.

Ziel eines „Absage-Antwortbriefs“ ist es, im Falle einer Absage eines Ihnen vorgezogenen Bewerbers, bzw. im Falle einer neuen Stellenausschreibung, erneut auf sich aufmerksam zu machen.

Im Falle von häufigen Absagen, sollten Sie nochmals überprüfen, ob Sie die entsprechenden Qualifikationen für die zu besetzende Position mitbringen, bzw. sollten Sie Ihre Unterlagen auf Sinn, Inhalt, Form und Rechtschreibfehler testen.

Verstehen Sie bitte eine Absage niemals als persönliches Versagen, Sie können nicht wissen ob eventuell ein Budget wieder gekürzt wurde, oder welche Motive sich hinter einer Stellenausschreibung befinden.


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