Übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für eine Online-Bewerbung?
Laut SGB 3 § 45 ff. Leistungen können Bewerbungskosten übernommen werden, die zur Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen entstehen, sowie Reisekosten welche im Zusammenhang mit Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen stehen.
Wie hoch liegt die maximale Kostenerstattung?
Die maximale jährliche Kostenerstattung für Bewerbungskosten betragen zur Zeit 260 Euro jährlich. Jedoch entscheidet im Einzelfall der jeweils zuständige Sachbearbeiter über die Erstattungen. Für Bewerbungshomepages wird im allgemeinen ein jährlicher Betrag von ca. 100 Euro erstattet.
Was ist noch zu beachten?
Jede Bundesagentur für Arbeit hat seine eigenen internen Dienstanweisungen und somit auch seine eigenen internen Deutungen bezüglich der Betrachtungsweise der unterschiedlichen Kostenarten.
Um den Genehmigungsvorgang zu beschleunigen empfehlen wir, neben den Kostenbelegen, auch die Anzeigen der von Ihnen beworbenen ausgeschriebenen Stellen anzufügen.
Bitte beachten Sie, erst mit mit der Bundesagentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen, denn erst ab diesem Zeitpunkt kommt eine mögliche Erstattung für das Arbeitsamt in betracht, nicht vorher.
Wo finde ich ein Formanschreiben?
Sie erhalten in Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit ein entsprechendes Formular zur Erstattung Ihrer Bewerbungskosten. Wir empfehlen, dieses Formular bei Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit anzufordern.