"Für den 1. Eindruck gibt es keine zweite Chance"

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Bewerbungshomepage-Konzepts, Ihre Chance zu wahren

Die Vorteile einer Onlinebewerbung








Geringere Erstellungskosten:
Vergleicht man eine Onlinebewerbung, welche x-beliebig mal ohne zusätzlichen Kostenaufwand eingesetzt werden kann, mit den Erstellungskosten einer Bewerbungsmappe, welche mit ca. 10 Euro (Fotokosten, Kopierkosten , Umschläge, Mappen und Porto) kalkuliert wird, läßt sich hieraus der Kostenvorteil einer Onlinebewerbung klar erkennen.


Weniger Arbeitsaufwand:
Nachdem Ihre Internetbewerbung einmal erstellt wurde, entfallen viele zeitaufwendige Arbeitsgänge. Z. B. das Kopieren & Zusammenstellen Ihrer Unterlagen, oder das aufwendige versenden Ihrer Bewerbung.


Technologie- und Informationsvorsprung:
Immer mehr Arbeitsstellen werden nur noch online angeboten. Hierbei wird meistens auch eine entsprechende „Online“-Bewerbung vorausgesetzt.


Schnelligkeit:
Eine I-Bewerbung ist zweifelsohne im Vergleich zur Bewerbungsmappe (Postversand) ungleich schneller. Ferner muß sie auch nicht die Hürde der Postabteilung (Fehlleitungen von Briefen) fürchten.
Darüberhinaus ist auch das Feedback schneller, da die Personalabteilung nicht erst einen neuen (formalen) Brief schreiben muß, sondern einfach und unkompliziert auf Ihre E-Mail antworten kann.


Fortschrittlichkeit:
Anhand einer I-Bewerbung demonstriert der Bewerber Wissen, Umgang und Aufgeschlossenheit gegenüber den neuen Medien.


Umweltfreundlichkeit:
Im Vergleich zu einer Bewerbungsmappe, beansprucht eine I-Bewerbung deutlich weniger Resourcen, wie z. B. Papier, Kopiervorgänge, Erstellung von Bewerbungsfotos etc..


Besseres Medium:
Aufgrund der Beschaffenheit einer I-Bewerbung, hat sie nicht mit den Problemen einer Bewerbungsmappe zu kämpfen, wie z .B. zerknittertes Papier, Eselsohren, Umschläge mit Fettflecken, oder verschmierter Kleber auf dem Bewerbungsfoto.


Steuervorteile betreffend der Werbungskosten:
Wußten Sie, daß viele Finanzämter bereit sind eine Bewerbungspauschale von ca. 15 - 30 Euro zu akzeptieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigem Finanzamt und beachten Sie, daß Sie eine entsprechende schriftliche Ab- oder Zusage, sowie die Stellenausschreibung nachweisen müssen.



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