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Das Arbeitszeugnis




Was ist ein Arbeitszeugnis:


Insbesondere für langjährige Berufstätige ist ein Arbeitszeugnis von großer Bedeutung, da es doch die aktuelle Leistung und Motivation, sowie die derzeitige Sachkenntnis und die Umgangsformen mit anderen etc. widerspiegelt. Somit kommt dem Arbeitszeugnis hier eine viel größere Bedeutung zu, als die vor längerem erworbenen Schul- und Ausbildungskenntisse.

Nach §630 BGB hat ein Angestellter nach Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, ganz gleich ob ihm gekündigt wurde, er selbst gekündigt hat, oder ein Aufhebungsvertrag vereinbart wurde.

Es werden zwei Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden, das einfache Arbeitszeugnis, welches nur die Personalien, die Dauer und die Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit enthält und das qualifizierte Arbeitszeugnis, welches insbesondere einen Tätigkeitsnachweis, eine Bewertung und eine Beurteilung der Leistung beinhalten muss.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss "wohlwollend" erstellt werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedient man sich daher der „indirekten Sprache“. Jedoch birgt die indirekte Sprache das Problem, daß man hierbei lernen muß, zwischen den Zeilen zu lesen.



Inhalt und Aufbau eines Arbeitszeugnisses:

Folgende Inhaltspunkte sollte ein Arbeitszeugnis aufweisen:


Die Überschrift

Die Überschrift sollte die Bezeichnung der Zeugnisart (z.B. Arbeitszeugnis, Ausbildungszeugnis, Praktikumszeugnis, Zwischenzeugnis, Tätigkeitsnachweis etc.) beinhalten.

Der Einleitungssatz

Der Einleitungssatz sollte die Personalien des Mitarbeiters, sowie den Anfang und das Ende des Arbeitsverhältnisses aufführen.

Die Aufgabenbeschreibung

Die Aufgabenbeschreibung sollte die betreffenden Positionen und Kompetenzen (z. B. Tätigkeiten, Projekte, Verantwortung, beruflicher Werdegang im Unternehmen, Weiterbildungen etc.) aufzeigen.

Die Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung dient zur Beschreibung der Arbeitsweise, der Arbeitsleistung, der Arbeitserfolge, des Fachwissens, der Motivation, etc. Abschließend sollte noch eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung des Mitarbeiters angeführt werden.

Die Verhaltensbeurteilung

Idealerweise erläutert die Verhaltensbeurteilung das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten, den Kollegen und den Kunden. Auch hier wäre eine abschließende zusammenfassende Verhaltensbeurteilung wünschenswert.

Der Abschluss

Im Abschlussabsatz sollte der Grund des Ausscheidens, die Dankesformel, die Zukunftswünsche und eventuell auch ein Ausdruck des Bedauerns aufgeführt werden.

Die Unterschrift

Neben der Unterschrift sollten auch der Ausstellungsort, das Datum und die Position des Vorgesetzten vermerkt sein.


Die Besonderheiten eines Arbeitszeugnisses:

Ein Arbeitszeugnis sollte unter anderem keine negativen Bemerkungen beinhalten. Auch minderwertiges Papier ohne Briefkopf und Firmenstempel sollten vermieden werden. Insbesondere darf ein Arbeitszeugnis keine Rückschlüsse zulassen z. B. auf:

Gehalt, Abmahnungen, Krankheiten, Fehlzeiten, Kündigungsgründe, gewerkschaftliches, politisches oder religiöses Engagement, oder auch Vorstrafen, Alkoholabhängigkeit, etc.

Darüber hinaus sollte im Text nichts unterstrichen oder kursiv gedruckt werden. Auch Ausrufezeichen, Fragezeichen oder sonstige Kennzeichnungen sollten sich nicht auf einem Arbeitszeugnis befinden.


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