"Für den 1. Eindruck gibt es keine zweite Chance"

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Die Bewerbungsunterlagen




Die Belegbarkeit:

Denken Sie daran, dass Sie Ihre Aussagen, die Sie im Anschreiben und im Lebenslauf gemacht haben, nachweisen müssen.

Die Überschaubarkeit:

Allerdings sollten auch die Anlagen überschaubar gehalten werden, schließlich muss ein Personalverantwortlicher viele Anlagen einsehen. Daher bemühen Sie sich, nur die notwendigen Anlagen beizulegen.

Berufsanfänger:

Eine Ausnahme gilt unter Umständen für Berufsanfänger. Hier gilt: Je mehr Arbeitsnachweise, desto positiver, schließlich unterstreichen Sie hierdurch Ihre Motivation und haben darüber hinaus keine andere Möglichkeit, Ihre Arbeitsqualitäten nachzuweisen.

Anordnung:

Grundsätzlich gilt, immer den höchsten Ausbildungsnachweis als Zeugnis beizulegen, d. h. im Falle eines Studiums ist es nicht notwendig, sein Abiturzeugnis beizulegen.

Zusatzausbildungen:


Zusatzausbildungen sollten nur dann beigelegt werden, wenn diese für die Tätigkeit relevant sind. So ist der Tontöpferkurs in der Toskana wohl unerheblich, sofern Sie sich nicht als Töpfer bewerben.

Alter der Anlagen:

Diplom- und Arbeitszeugnisse sollten nicht älter als 10 Jahre sein.

Chronologie:

Die Anlagen werden im allgemeinen chronologisch geordnet.

Konsistenz:

Achten Sie auf das Aussehen der Anlagen, d.h. versenden Sie keine Anlagen mit Eselsohren oder Fettspritzern etc.

Kopien:

Kopien sind in der Regel ausreichend.

Referenzen:

Sollten Sie Referenzen besitzen, so fügen Sie diese an, jedoch versichern Sie sich vorher genau, daß diese auch vorteilhaft sind.


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